Daniel wegen Straßenverkehrsgesetz - Drogeneinwirkung am 16.09.2010 Uhr in Gattendorf
Mit der Bitte um:
- Kenntnisnahme und Verbleib
Sehr geehrter Herr Kasprzak
hinsichtlich der bei Ihnen am 16.09.2010 entnommenen Venenblutprobe liegt nunmehr das Gutachten zu deren chemisch-toxikologischen Untersuchung vor.
Demnach ergab die Blutuntersuchung keine Anhaltspunkte für einen Konsum von Amphetamin oder Amphetaminderivaten
Hinsichtlich des gegen Sie engeleiteten Strafverfahrens vegen das Verdachts eines Vergehens nach dem Betäubungsmittelgesetz werden Sie noch eine gesonderte Mittelung der Staatsanwaltschaft Hof erhalten
Mit freundlichen Grüßen