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Beschreibung eines Unfalles

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Post » 15 Maj 2018, 00:15


Prüfe es bitte!

Am 20. April 2018 hatte ich einen Zusammenstoß, mit einem Firmenwagen, unter Teilnahme eines Rollerfahrers. Das Ereignis fand während der Arbeitszeit und in der Nähe des Arbeitsplatzes statt. Die Straße hat eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h. Auf der Kreuzung, wo es alles passiert ist, gilt kein Wendeverbot. Wendemanöver, in der Nähe der Baustelle, tue ich mehrmals am Tag, weil es ein Problem mit den Parkplätzen gibt.

Um ein Wendemanöver an der Kreuzung zu machen, muss man linken Blinker einsetzen, seinen Wagen zuerst zu rechten Straßenrand einstellen und im linken Seitenspiegel gucken, ob vielleicht ein vorfahrtberechtigtes Fahrzeug von hinten fährt. So habe ich, wie gewöhnlich, getan.

In einem linken Außenspiegel habe ich keinen Verkehrsteilnehmer hinter meinem Wagen gesehen, dann habe ich gewendet.

Während Wendemanöver habe ich plötzlich gehört, als einen Roller auf dem Asphalt schleifte und am Ende stieß er mit meinem linkem Hinterrad zusammen.

Ich habe sofort gebremst und bin ausgestiegen um genau zu prüfen, was los war.

Den Rollerfahrer habe ich sofort gefragt, ob ihm nicht passiert ist und ob er nicht gesehen hat, dass ich linken Blinker eingesetzt habe. Er hat geantwortet, dass er dachte, dass ich auf dem rechten Straßenrand einparken wollte und deswegen hat er meinen Blinker nicht beobachtet, sondern er wollte mich Mitte auf der Kreuzung überholen.

Der Rollerfahrer hat später dasselbe den Polizisten erzählt, dass er meinen Blinker nicht beobachtet hat und die Polizisten haben sofort ihm die Schuld gegeben.

Nach einer halben Stunde haben leider die Polizisten ihre Meinung geändert und haben mir die Schuld gegeben, obwohl ich keinen Straßenverkehrs-Ordnung verstoßen habe.

Nach zwei Wochen habe ich einen Brief vom Polizeipräsidium bekommen. Mir wird fahrlässige Körperverletzung bei einem Verkehrsunfall vorgeworfen. (Par. 229 Strafgesetzbuch). Ich sollte mich zur Beschuldigung schriftlich äußern.

Meiner Meinung nach bin ich unschuldig.

Kurz davor habe ich genau dasselbe Wendemanöver gemacht (Kreuzung Wildermannstr./Milchpfad) und danach bin ich direkt in die Richtung Unfallstelle gefahren. Hinten mir war damals keinen Verkehrsteilnehmer zu sehen. Die Straße war leer.

Die Geschwindigkeitsbegrenzung von 30km/h gilt für die ganze Wildemannstraße. Langsam und vernünftig bin ich zur nächsten Kreuzung (Wildermannstr./ Auf den Flachsbeckwiesen ) gefahren. Nach etwa 30 Sekunden ist dann der Zusammenstoß passiert.

Ich vermute, dass der Rollerfahrer viel schneller gefahren ist als in der Wildermannstraße erlaubt wird und dass er keinen Sicherheitsabstand eingehalten hat.

Er hat auch gestanden, dass er meine Blinker nicht beobachtet hat und mich Mitte auf der Kreuzung überholen wollte.

Im Privatgespräch hat er mir auch gesagt, dass er eigentlich nicht mit dem Roller fahren sollen hätte, weil er gerade krankgeschrieben ist. Es hätte sein können, dass er Medikamente mit den Nebenwirkungen eingenommen hat.
  • Posty:1859
  • Rejestracja: 30 Kwi 2012, 18:05

  • Post » 15 Maj 2018, 12:59


    verschleiern, das ist (fast) ausgezeichnet geschrieben. An wenigen Stellen ist Umgangssprache. Aber nie im Leben würde ich denken, dass das eine Polin geschrieben hat...

    Allerdings verwendet man in einem Unfallbericht etwas andere Formulierungen, Beispiel:

    Am 20. April 2018 hatte ich als Fahrer eines Firmenwagens einen Zusammenstoß mit einem Rollerfahrer. Der Unfall ereignete sich während der Arbeitszeit und in der Nähe meines Arbeitsplatzes. In der Straße besteht eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h.

    Soll ich nur die Grammatik prüfen oder tatsächlich die korrekte Wortwahl einsetzen?
    Es kommt immer auf den Kontext an.
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  • Posty:6921
  • Rejestracja: 12 Wrz 2010, 11:48
  • Miejscowość: FFM

  • Post » 15 Maj 2018, 13:19


    Kannst du bitte zuerst die Grammatik prüfen? Und dann die Schrift umschreiben?
  • Posty:1859
  • Rejestracja: 30 Kwi 2012, 18:05

  • Post » 15 Maj 2018, 14:49


    Am 20. April 2018 hatte ich einen Zusammenstoß mit meinem Firmenwagen unter Teilnahme eines Rollerfahrers. Das Ereignis fand während der Arbeitszeit und in der Nähe des Arbeitsplatzes statt. Die Straße hat eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h. Auf der Kreuzung, wo es alles passiert ist, gilt kein Wendeverbot. Wendemanöver, in der Nähe der Baustelle, führe ich mehrmals am Tag durch, weil es Probleme mit den Parkplätzen gibt.

    Um ein Wendemanöver an der Kreuzung zu machen, muss man den linken Blinker setzen, seinen Wagen zuerst an den rechten Straßenrand einordnen und im linken Seitenspiegel gucken, ob vielleicht ein vorfahrtberechtigtes Fahrzeug von hinten fährt. So habe ich es wie gewöhnlich getan.

    Im linken Außenspiegel habe ich keinen Verkehrsteilnehmer hinter meinem Wagen gesehen, dann habe ich gewendet.

    Während des Wendemanövers habe ich plötzlich gehört, dass ein Roller auf dem Asphalt schliff und am Ende stieß er mit meinem linken Hinterrad zusammen.

    Ich habe sofort gebremst und bin ausgestiegen, um genau zu prüfen, was los war.

    Den Rollerfahrer habe ich sofort gefragt, ob ihm nicht passiert ist und ob er nicht gesehen hat, dass ich linken Blinker gesetzt hatte. Er hat geantwortet, dass er dachte, dass ich auf dem rechten Straßenrand einparken wollte und deswegen hat er meinen Blinker nicht beobachtet, sondern er wollte mich Mitte der Kreuzung überholen.

    Der Rollerfahrer hat später dasselbe den Polizisten erzählt, dass er meinen Blinker nicht beobachtet hat und die Polizisten haben sofort ihm die Schuld gegeben.

    Nach einer halben Stunde haben leider die Polizisten ihre Meinung geändert und haben mir die Schuld gegeben, obwohl ich nicht gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen habe.

    Nach zwei Wochen habe ich einen Brief vom Polizeipräsidium bekommen. Mir wird fahrlässige Körperverletzung bei einem Verkehrsunfall vorgeworfen. (§ 229 Strafgesetzbuch). Ich sollte mich zur Beschuldigung schriftlich äußern.

    Meiner Meinung nach bin ich unschuldig.

    Kurz davor habe ich genau dasselbe Wendemanöver gemacht (Kreuzung Wildermannstr./Milchpfad) und danach bin ich direkt in die Richtung Unfallstelle gefahren. Hinter mir war damals keinen Verkehrsteilnehmer zu sehen. Die Straße war leer.

    Die Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h gilt für die ganze Wildermannstraße. Langsam und vernünftig bin ich zur nächsten Kreuzung (Wildermannstr./ Auf den Flachsbeckwiesen) gefahren. Nach etwa 30 Sekunden ist dann der Zusammenstoß passiert.

    Ich vermute, dass der Rollerfahrer viel schneller gefahren ist als in der Wildermannstraße erlaubt und dass er keinen Sicherheitsabstand eingehalten hat.

    Er hat auch gestanden, dass er meine Blinker nicht beobachtet hat und mich auf der Mitte der Kreuzung überholen wollte.

    Im Privatgespräch hat er mir auch gesagt, dass er eigentlich nicht mit dem Roller fahren sollen hätte, weil er gerade krankgeschrieben ist. Es hätte sein können, dass er Medikamente mit den Nebenwirkungen eingenommen hat.

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    Am 20. April 2018 hatte ich als Fahrer eines Firmenwagens einen Zusammenstoß mit einem Rollerfahrer. Der Unfall ereignete sich während der Arbeitszeit und in der Nähe meines Arbeitsplatzes. In der Straße besteht eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h. Auf der Kreuzung, dem Unfallort, gilt kein Wendeverbot. Dort gibt es eine Baustelle und Parkplatzprobleme, deshalb wende ich dort mehrmals am Tag.

    Vor einem Wendemanöver auf der Kreuzung muss man zunächst den linken Blinker setzen, den Wagen an den rechten Straßenrand einordnen und im linken Seitenspiegel prüfen, ob vielleicht ein vorfahrtberechtigtes Fahrzeug von hinten fährt. Das habe ich wie immer getan.

    Im linken Außenspiegel habe ich keinen Verkehrsteilnehmer hinter meinem Wagen gesehen, dann habe ich gewendet.

    Während des Wendemanövers habe ich plötzlich gehört, dass ein Roller auf dem Asphalt schliff, der schließlich mit meinem linken Hinterrad zusammenstieß.

    Ich habe sofort gebremst und bin ausgestiegen, um zu prüfen, was geschehen war.

    Den Rollerfahrer habe ich sofort gefragt, ob er verletzt ist und ob er nicht gesehen hat, dass ich den linken Blinker gesetzt hatte. Er hat geantwortet, dass er dachte, dass ich auf dem rechten Straßenrand einparken wollte und deswegen meinen Blinker nicht beachtet, sondern mich mitten auf der Kreuzung überholen.

    Der Rollerfahrer hat später gegenüber der Polizei die gleiche Erklärung abgegeben, dass er meinen Blinker nicht gesehen hat. Die Polizisten haben sofort ihm die Schuld gegeben.

    Nach einer halben Stunde haben die Beamten leider ihre Meinung geändert und haben mir die Schuld gegeben, obwohl ich nicht gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen habe.

    Nach zwei Wochen habe ich einen Brief vom Polizeipräsidium bekommen. Mir wurde fahrlässige Körperverletzung bei einem Verkehrsunfall vorgeworfen (§ 229 Strafgesetzbuch). Ich sollte schriftlich zur Beschuldigung Stellung nehmen.

    Meiner Meinung nach bin ich unschuldig.

    Kurz zuvor hatte ich genau dasselbe Wendemanöver vollführt (Kreuzung Wildermannstr./Milchpfad) und bin danach direkt in Richtung der späteren Unfallstelle gefahren. Hinter mir war damals keinen Verkehrsteilnehmer zu sehen. Die Straße war leer.

    Die Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h gilt für die ganze Wildermannstraße. Langsam und vernünftig bin ich auch zur Unfallzeit zur nächsten Kreuzung (Wildermannstr./ Auf den Flachsbeckwiesen) gefahren. Nach etwa 30 Sekunden ist dann der Unfall geschehen.

    Ich vermute, dass der Rollerfahrer schneller gefahren ist als in der Wildermannstraße erlaubt und dass er keinen Sicherheitsabstand eingehalten hat.

    Er hat auch angegeben, meinen Blinker nicht gesehen zu haben und dass er mich mitten auf der Kreuzung überholen wollte.

    Privat hat er mir auch berichtet, dass er eigentlich nicht mit dem Roller hätte fahren sollen, da er krankgeschrieben war. Möglicherweise hat er auch Medikamente mit Nebenwirkungen eingenommen.
    Es kommt immer auf den Kontext an.
    Awatar użytkownika

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  • Post » 15 Maj 2018, 18:21


    Vielen Dank und einen schönen Abend noch.
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