→ S. 2Waldemar Czachur → S. 18. Zitat:
Czachur napisał(a):deontische Modalität [liegt] dann vor, wenn auf die Erlaubnis oder eine Verpflichtung hinsichtlich des ausgedrückten Sachverhaltes verwiesen
wird (= eigene Worte. Anm. M.). Die geläufigsten sprachlichen Ausdrucksmittel, die zur Realisierung der deontischen Sachverhalte gebraucht werden, werden in den
linguistischen Arbeiten in drei Gruppen eingeteilt (vgl. BRANDT 1996;
SAYATZ 1996):
1) Modalverben wie können, müssen, dürfen und sollen,
2) Ersatzformen wie verpflichtet sein, berechtigt sein, befugt sein, erforderlich
sein, Recht haben, verantwortlich sein, (un)zulässig sein,
(bedürfen/brauchen),
3) modale Infinitivkonstruktionen mit haben zu und sein zu