Für die Aufgabe des Strafgesetzgebers, strafbares Verhalten zu bestimmen, besteht kein wesensmäßiger Unterschied zwischen der praktikableren Möglichkeit, Tatbestands- und Rechtfertigungsnormen zu trennen, und der älteren, beides bei den Deliktsbeschreibungen
zusammenzuziehen.
zjednoczyć?
Z góry dziękuję za pomoc.