~ unieważnić
Das ist aber ein sehr schlechtes Deutsch. "Beschilderungen" kann man nicht "außer Kraft setzen". Aber "Schilder außer Kraft setzen" findet man leider häufig im Verkehrsrecht. Ein Positiv-Beispiel gibt es
→ hier:
"Die (Verkehrs-)Ampel dient der Verkehrsregelung durch Fahrzeichen, sie setzt anderweitige Verkehrs-(Vorfahrt-)Regelung durch Schilder außer Kraft."
Hier ist gemeint:
Es ist verboten, Regelungen durch Schilder außer Kraft zu setzen, zum Beispiel durch Abhängen von Beschilderungen der Flucht- und Rettungswege.