ERLAUBNIS nach § 3 des Betäubungsmittelgesetzes
Die Erlaubnis beinhaltet den nachgenannten Betäubungsmittelverkehr
Handel ohne eigene Lagerhaltung mit den nachgenannten Zubereitungen soweit diese Betäubungsmittel nicht in den Gewahrsam Ihrer Firma gelangen.
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Z góry dziękuję za pomoc