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Die unterschiedlichen Lesarten von sein + zu + Infinitiv

Inne

Post » 03 Lip 2018, 11:52


Meine Frage ist insbesondere an die Muttersprachler gerichtet, bin aber auch sehr gespannt, wie die Sicht anderer Deutschlernenden aussieht, falls jemand seine Meinung teilen möchte.

Die Fügung sein + zu + Infinitv lässt unterschiedliche Lesarten zu, und zwar die der Notwendigkeit (müssen) oder Möglichkeit (können), wobei sich die jeweilige Bedeutungsvariante nicht immer eindeutig explizieren lässt, wie im Bespiel: Die Aufgabe ist zu lösen.

Dieser Satz kann sowohl Die Aufgabe kann gelöst werden, als auch Die Aufgabe muss gelöst werden.

Wie werden also folgende Beispiele zu interpretieren:

1. Die Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit ist zu untersagen, wenn zu besorgen ist, daß durch sie dienstliche Interessen beeinträchtigt werden.

2. Die Aufenthaltserlaubnis ist zu verlängern, auch wenn der Lebensunterhalt nicht mehr aus eigener Erwerbstätigkeit gesichert oder die Unterhaltsverpflichtung wegen Ablaufs der fünf Jahre entfallen ist.

3. Personenbezogene Daten in Dateien sind zu löschen, wenn ihre Speicherung unzulässig ist oder […]

4. Personenbezogene Daten sind zu berichtigen, wenn sie unrichtig sind.

5. Der Zugang zu Landschaftsteilen, die sich nach ihrer Beschaffenheit für die Erholung der Bevölkerung besonders eignen, ist zu erleichtern.

Mich interessiert, mit welchen Modalverben würdet ihr diese Sätze verbinden.
Für mich sind die Lesarten von ihnen ambig. Ich weiß nicht, ob dies darauf zurückzuführen ist, dass ich keine Muttersprachlerin bin und, dass ich sie auf Polnisch übersetzte und vielleicht für einen Muttersprachler wären sie eindeutig???

Es handelt sich nämlich um verschiedene Vorschriften bzw. Gesetze, die eignetlich ganz klar interpretiert werden sollen... Hmmm?
Awatar użytkownika

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  • Post » 04 Lip 2018, 08:15


    Zwei Hinweise: Erstens ist es selten gut, Sprachmuster für sich (im Kopf) in seine Muttersprache zu übersetzen, wenn es dort keinen analogen Bestand gibt. Zweitens handelt es sich bei dem Advokatensprech im Prinzip um eine weitere Fremdsprache, die nur ans Deutsche angelehnt ist. Nicht ohne Grund muss man Jura schwer studieren und die Richtung zählt zu den schwierigsten. Und damit es nicht allzu leicht wird, gibt es auch noch Unterschiede zu den juristischen Begriffen in Österreich und der Schweiz …

    Dennoch sind mir die Beispiele jeweils eindeutig klar, weil zum Glück keine Kann-Bestimmungen genannt werden:

    1. müssen untersagt werden (Die Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit ist zu untersagen, wenn zu besorgen ist, daß durch sie dienstliche Interessen beeinträchtigt werden.)

    2. muss verlängert werden (Die Aufenthaltserlaubnis ist zu verlängern, auch wenn der Lebensunterhalt nicht mehr aus eigener Erwerbstätigkeit gesichert oder die Unterhaltsverpflichtung wegen Ablaufs der fünf Jahre entfallen ist.)

    3. müssen gelöscht werden (Personenbezogene Daten in Dateien sind zu löschen, wenn ihre Speicherung unzulässig ist oder […])

    4. müssen berichtigt werden (Personenbezogene Daten sind zu berichtigen, wenn sie unrichtig sind.)

    5. muss/soll¹ erleichtert werden (Der Zugang zu Landschaftsteilen, die sich nach ihrer Beschaffenheit für die Erholung der Bevölkerung besonders eignen, ist zu erleichtern.)

    ¹Das ist so ein Punkt, über den vermutlich Gerichtsverfahren laufen könnten, ob hier muss oder soll gemeint ist ;-)
    Es kommt immer auf den Kontext an.
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  • Post » 13 Lip 2018, 09:25


    Ok - lassen wir die Rechtsprache, denn sie wirklich zu kompliziert ist.

    Ich habe aber ein anderes Beispiel:

    Außerdem glaube ich noch heute, daß es einfacher ist zu kellnern, als morgens mit dem Aktenkoffer aus dem Haus zu müssen, um Verträge abzuschließen.

    Was für eine Art von Modalität wäre "ist zu kellnern", wenn wir diese zwei Arten von Modalität berücksichtigen:

    1. Alethische Modalität ist eine Art von Modalität, die sich auf logische Schlussfolgerungen über die Wahrheit von Beziehungen bezieht, die zwischen allen möglichen Welten bestehen, z. B.:
    Wenn Eva weint oder schreit, muss auch gelten, dass sie schreit oder weint.

    2. Epistemische Modalität als „Faktizitätsbewertung eines Sachverhalts“. Dabei wird das Augenmerk auf das „Tatsache-Sein“ einer Proposition gelegt, allerdings geht es nicht um die objektive Wahrheitsbewertung, sondern um die „sprecherbasierte Einschätzung des dargestellten Sachverhalts bezüglich seines Grades an Realität, Aktualität, Wirklichkeit“.
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  • Post » 13 Lip 2018, 19:28


    Variante 2, wobei ich gestehe, dass ich "Alethische Modalität" und "Epistemische Modalität" heute zum ersten Mal gehört habe. Aber da es um "sprecherbasierte Einschätzung des dargestellten Sachverhalts" geht...

    http://home.uni-leipzig.de/doelling/ver ... litaet.pdf
    Es kommt immer auf den Kontext an.
    Awatar użytkownika

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  • Post » 14 Lip 2018, 08:07


    Super - Vielen Dank :)

    Auf solche Antwort habe ich eigentlich gehofft ;)
    Awatar użytkownika

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